Gebäudebrände

Die Palette der untersuchten Brandobjekte reicht von der Gartenhütte über Wohngebäude, Scheunen und Lagerhallen bis hin zu Einkaufsmärkten und Industrieobjekten. Die im Rahmen der Brandstellenuntersuchung nachgewiesenen Schadenursachen sind, was angesichts der Vielschichtigkeit der Brandobjekte nicht verwundert, ausgesprochen vielgestaltig. Neben so genannten natürlichen Brandursachen (Wärmestrahlung  der Sonne, chemische oder biologische Selbstentzündungen  und Blitzeinwirkung), die eine untergeordnete Rolle spielen, beispielsweise Mängel in den elektrischen Anlagen. Doch wird deren Zahl im Zusammenhang mit Brandentstehungen häufig deutlich überschätzt, da nach den hier vorliegenden Erfahrungen im Fall unklarer Brandursachen das Feuer nicht selten, immer wieder in Verkennung des tatsächlichen, aus dem Betrieb elektrischer Anlagen resultierenden Gefahrenpotentials, der Gebäudeelektrik zugerechnet wird. Durch  elektrische Anlagen ausgelöste Gebäudebrände sind jedoch verstärkt  im Zusammenhang mit dem Betrieb mangelbehafteter Verbraucher (Wasserkocher, Kühlschränke, Kaffeemaschinen pp.) oder der Verwendung von für den konkreten Zweck ungeeigneten Mehrfachsteckverbindungen zu verzeichnen.  Auch der  unbeaufsichtigte Betrieb von Elektroherden mit der Folge der Entzündung von Kochgut ist eine häufig zu registrierende Brandursache. Dagegen stellen Kurzschlüsse, die nicht selten als Ursache eines Gebäudebrandes genannt werden, ein Randproblem dar.

Impressionen Gebäudebrände

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Ein erheblicher Teil der Brände ist auf Inbrandsetzungen zurückzuführen, wobei sowohl fahrlässige Handlungen (Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten) als auch vorsätzliche mit einem Anteil von mehr als 25 % beteiligt sind. Ein leidiges Problem stellen die häufigen Brände im Zusammenhang mit der Verlegung von Bitumenschweißbahnen auf Dächern dar. Man verkennt trotz der Vielzahl einschlägiger Publikationen und technischer Regeln immer wieder die Gefahr, die von leistungsstarken Flüssiggasbrennern mit Wärmeleistungen von teilweise >20 kW ausgeht.

Eine nicht nur versicherungsrechtlich interessante Konstellation stellen Brände in Parkhäusern oder Tiefgaragen dar. In diesen Fällen können unsere interdisziplinär ausgerichteten Spezialisten sowohl eine Untersuchung der technischen Anlagen des Gebäudes als auch der vom Feuer betroffenen Fahrzeuge durchführen und die Frage klären, ob das Feuer von einem Fahrzeug ausging, ein Mangel an technischen Anlagen gegeben war oder von einer Inbrandsetzung auszugehen ist.